Nutzen Sie Ihre Rechte als Betroffener
Das Verfahren über Ordnungswidrigkeiten folgt weitgehend der Logik und der Prozessordnung eines Strafverfahrens.
Die Rechte des Betroffenen im Ordnungswidrigkeitenverfahren sind ähnlich stark, wie im Strafverfahren, denn auch bei der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten drohen empfindliche Nachteile.
Jedem Autofahrer ist bewusst, dass Verkehrsordnungswidrigkeiten nicht nur Geldbußen nach sich ziehen können, sondern auch ein Fahrverbot droht. Damit nicht genug, drohen auch Punkte-Eintragungen im Fahreignungsregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg. Das Sammeln von Punkten wiederum kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
Auch andere Ordnungswidrigkeiten ziehen nicht nur Bußgelder nach sich, sondern können ungeahnte Folgen haben. Der Nachweis einer waffenrechtlichen Ordnungswidrigkeit beispielsweise bedeutet regelmäßig, dass der Betroffene keine waffenrechtliche Zuverlässigkeit besitzt.
Der Nachweis einer Ordnungswidrigkeit nach dem Gaststättengesetz kann bedeuten, dass der Betroffene die für den Betrieb einer Gaststätte erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt.
Ordnungswidrigkeiten nach dem Tierschutzgesetz stellen die Eignung zur Tierhaltung infrage.
Die Liste möglicher Ordnungswidrigkeiten ist lang und die jeweiligen Folgen können nur im Einzelfall geklärt werden.
Es gibt viele gute Gründe, sich gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit professionell verteidigen zu lassen – die Meidung eines Bußgeldes ist nur einer davon.